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   BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03   

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https://dejure.org/2003,9897
BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03 (https://dejure.org/2003,9897)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3Z BR 218/03 (https://dejure.org/2003,9897)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3Z BR 218/03 (https://dejure.org/2003,9897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei nutzbaren Sprachkenntnissen des Betreuers, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836a; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1
    Auswirkungen von besonderen Sprachkenntnissen auf die Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wegen fehlender Belehrung hinsichtlich der Einlegung durch einen von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schriftsatz ; Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung aus der Staatskasse bei MIttellosigkeit des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.10.1999 (BayObLGZ 1999, 339/342) im Einzelnen dargelegt: .

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLGZ 1999, 339/341).

  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 156/01

    Für eine Betreuung nutzbare Sprachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Betroffene der deutschen Sprache nicht mächtig ist, die Kenntnis einer Sprache, in der eine Verständigung mit dem Betroffenen möglich ist, geradezu zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung einer Betreuung und damit logischer Weise auch für die Betreuung nutzbar ist (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 205; BayObLGZ 1997, 146/148).

    cc) Auf die weitere Frage, ob als "abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG nicht ohnehin nur ein inländischer Hochschulabschluss in Betracht kommt und die einem Hochschulabschluss vergleichbare abgeschlossene Ausbildung nur bejaht werden kann, wenn die Anerkennung durch eine inländische staatliche Stelle erfolgt ist (vgl. dazu BayObLG BtPrax 2001, 205), kommt es im vorliegenden Fall nicht mehr an.

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03
    Im Hinblick auf das schwer überschaubare und in weiten Bevölkerungskreisen auch in seinen Grundzügen unbekannte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit hält der Senat die Versäumung der Frist zur Einlegung eines formgerechten Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer im vorliegenden Fall für unverschuldet (vgl. dazu BayObLGZ 2001, 297 und die Senatsbeschlüsse FamRZ 2002, 1362 und 2003, 706 [Ls]; Keidel/Sternal FGG 15.Aufl. § 22 Rn.69), selbst wenn der Beschwerdeführer als Berufsbetreuer Anlass hätte, sich mit dem geltenden Betreuungsrecht, auch was die verfahrensrechtlichen Bestimmungen betrifft, etwas intensiver auseinander zu setzen.
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03
    Im Hinblick auf das schwer überschaubare und in weiten Bevölkerungskreisen auch in seinen Grundzügen unbekannte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit hält der Senat die Versäumung der Frist zur Einlegung eines formgerechten Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer im vorliegenden Fall für unverschuldet (vgl. dazu BayObLGZ 2001, 297 und die Senatsbeschlüsse FamRZ 2002, 1362 und 2003, 706 [Ls]; Keidel/Sternal FGG 15.Aufl. § 22 Rn.69), selbst wenn der Beschwerdeführer als Berufsbetreuer Anlass hätte, sich mit dem geltenden Betreuungsrecht, auch was die verfahrensrechtlichen Bestimmungen betrifft, etwas intensiver auseinander zu setzen.
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96

    Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Betroffene der deutschen Sprache nicht mächtig ist, die Kenntnis einer Sprache, in der eine Verständigung mit dem Betroffenen möglich ist, geradezu zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung einer Betreuung und damit logischer Weise auch für die Betreuung nutzbar ist (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 205; BayObLGZ 1997, 146/148).
  • BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 142/90
    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03
    Immerhin hatte aber noch das Amtsgericht dem Beschwerdeführer eine Rechtsmittelbelehrung erteilt, so dass dieser in gewisser Weise darauf vertrauen konnte, auch vom Landgericht über etwaige besondere, für das Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde maßgebende Vorschriften belehrt zu werden (vgl. BayObLG WuM 1991, 227/228).
  • LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 33 Wx 180/07 -, Rz. 18, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 3Z BR 218/03 -, Rz. 14, juris), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07

    Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das

    Zwar handelt es sich bei diesen Sprachkenntnissen im Hinblick darauf, dass die Betroffene ausschließlich der griechischen Sprache mächtig war, zweifellos um nutzbare Fachkenntnisse im Sinne der Vorschrift (vgl. BayObLG Beschluss vom 3.12.2003, 3Z BR 218/03 , zitiert nach [...] Rn. 14; BayObLG BtPrax 2001, 205).
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